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Geschätzte Lesedauer: 7 Minuten

Das Wich­tigs­te auf einen Blick

  1. 📖 Defi­ni­ti­on: Gleich­zei­ti­ge Horn­haut­ab­tra­gung und Nagelbearbeitung.
  2. 🔎 Ablauf: Ana­mne­se, Unter­su­chung, Dia­gno­se, Hygie­ne­maß­nah­men, The­ra­pie, Nach­ge­spräch und Dokumentation.
  3. ⏱️ Dauer: Durch­schnitt­lich 30 bis 50 Minuten.
  4. 💶 Kos­ten: Bei Pri­vat­pa­ti­en­ten min­des­tens 55,00 €.

Die podo­lo­gi­sche Kom­plex­be­hand­lung ist eine spe­zi­el­le Form der medi­zi­ni­schen Fuß­pfle­ge und umfasst meh­re­re Schritte.

Die podo­lo­gi­sche Kom­plex­be­hand­lung mini­miert Fol­ge­kom­pli­ka­tio­nen effek­tiv – durch die Kom­bi­na­ti­on von Horn­haut­ab­tra­gung und Nagel­pfle­ge beu­gen wir offe­nen Wun­den und Ampu­ta­tio­nen nach­hal­tig vor.

Sanya Mil­ler

ang. Podo­lo­gin, Podo­lo­gie Ostalb

In die­sem Bei­trag stel­len wir den genau­en Ablauf vor und erklä­ren die Beson­der­hei­ten die­ser Behandlung.

Was ist eine podo­lo­gi­sche Kom­plex­be­hand­lung? — Defi­ni­ti­on und Zweck

Gemäß der Heil­mit­tel-Richt­li­nie (HeilM-RL) des Gemein­sa­men Bun­des­aus­schus­ses wird die podo­lo­gi­sche Kom­plex­be­hand­lung als „gleich­zei­ti­ge Horn­haut­ab­tra­gung und Nagel­be­ar­bei­tung“ defi­niert.

Merke

Es han­delt sich folg­lich um eine Kom­bi­na­ti­on aus meh­re­ren podo­lo­gi­schen Therapieformen.

Der Zweck einer podo­lo­gi­schen Kom­plex­be­hand­lung ist die fort­schrei­ten­de Erkran­kung bei­der Füße auf­zu­hal­ten und Kon­se­quen­zen, wie z.B. offe­ne Wun­den und Ampu­ta­tio­nen zu vermeiden. 

Fuß­pfle­ge ohne Auf­wand, mit gro­ßer Wirkung

Unse­re Füße leis­ten täg­lich Schwerst­ar­beit – wer sie regel­mä­ßig pflegt, beugt Pro­ble­men wie Horn­haut, Ris­sen oder Pilz­in­fek­tio­nen effek­tiv vor. Schon weni­ge Minu­ten am Tag rei­chen aus, um die Haut geschmei­dig zu hal­ten und Beschwer­den früh­zei­tig zu vermeiden.

Unser Pro­dukt­tipp bie­tet eine ein­fa­che und wirk­sa­me Lösung für die täg­li­che Pfle­ge. Es lässt sich mühe­los in den All­tag inte­grie­ren und hilft, die Füße gesund und gepflegt zu hal­ten – ganz ohne gro­ßen Auf­wand.

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Der Ablauf einer podo­lo­gi­schen Kom­plex­be­hand­lung in 7 Schritten

In der Pra­xis geht der Ablauf einer podo­lo­gi­schen Kom­plex­be­hand­lung weit über die Defi­ni­ti­on der Heil­mit­tel­ver­ord­nung hinaus.

Geschul­ter Blick

Erfah­re­ne Podo­lo­gen machen sich einen ers­ten Ein­druck, sobald der Pati­ent die Fach­pra­xis betritt, denn bereits anhand vom Gang, kön­nen sie erste Rück­schlüs­se auf mög­li­che Fuß­lei­den ziehen.

Der all­ge­mei­ne Ver­lauf einer podo­lo­gi­schen Kom­plex­be­hand­lung lässt sich in 7 über­sicht­li­che Schrit­te aufteilen:

Schrit­te

Was wird gemacht?

1. Ana­mne­seNeben mög­li­chen Risi­ko­fak­to­ren wird die medi­zi­ni­sche Vor­ge­schich­te des Pati­en­ten erfasst und Raum für ein ver­trau­ens­vol­les Ken­nen­ler­nen geschaffen.
2. Unter­su­chungDie Füße des Pati­en­ten wer­den gründ­lich auf sicht­ba­re, aber auch sub­ti­le Auf­fäl­lig­kei­ten, untersucht.
3. Dia­gno­seNun erfolgt die Dia­gno­se und die Erstel­lung eines indi­vi­du­el­len Behand­lungs­plans unter Berück­sich­ti­gung der Infor­ma­tio­nen aus der Ana­mne­se, sowie wei­te­rer Emp­feh­lun­gen vom über­wei­sen­den Arzt.
4. Hygie­ne­maß­nah­menVor der eigent­li­chen Behand­lung wer­den die Füße des Pati­en­ten sorg­fäl­tig gereinigt.
5. The­ra­pieDie Abtra­gung der Horn­haut und die Bear­bei­tung der Nägel wer­den unter Ein­satz unter­schied­li­cher Instru­men­te vorgenommen.
6. Nach­ge­sprächIn einem bera­ten­den Gespräch zeigt der Podo­lo­ge auf, wel­che vor­beu­gen­den Maß­nah­men daheim umge­setzt wer­den kön­nen und gibt Tipps zur all­ge­mei­nen Fußpflege.
7. Doku­men­ta­ti­onAbschlie­ßend wird der Ver­lauf der Behand­lung genau pro­to­kol­liert und die ent­spre­chen­den Doku­men­te archiviert.

Aus­ge­hend von der Lage des Pati­en­ten, lie­gen die ein­zel­nen Schrit­te im Ermes­sen des behan­deln­den Podo­lo­gen und kön­nen vari­ie­ren, um eine opti­ma­le Ver­sor­gung zu sichern.

Dauer

Die podo­lo­gi­sche Kom­plex­be­hand­lung hat eine durch­schnitt­li­che Dauer von 30 bis 50 Minu­ten.

Gene­rell gilt: Für eine Erst­be­hand­lung lie­ber mehr Zeit einplanen!

Die Dauer mög­li­cher Fol­ge­ter­mi­ne kann der Podo­lo­ge erst nach der ers­ten Sit­zung abwägen.

Bild #1: Nagel-Behand­lung mit­hil­fe eines elek­tri­schen Fräsers

Vor­aus­set­zun­gen für eine podo­lo­gi­sche Komplexbehandlung

In der Regel ist die Vor­aus­set­zung für die Ver­ord­nung einer podo­lo­gi­schen Kom­plex­be­hand­lung die Fest­stel­lung der Not­wen­dig­keit durch einen Haus- oder Fach­arzt.

Ob die Kos­ten gänz­lich oder teil­wei­se über­nom­men wer­den, kommt auf die Ver­si­che­rung an.

Gut zu wissen

Eine podo­lo­gi­sche Kom­plex­be­hand­lung kann sowohl auf Kas­sen-, als auch auf Pri­vat­re­zept erfolgen.

Bei einem Pri­vat­re­zept wer­den die Podo­lo­gie-Kos­ten zunächst vom Pati­en­ten über­nom­men und anschlie­ßend bei der Kran­ken­ver­si­che­rung eingereicht.

Gül­tig­keits­dau­er von Rezepten

Wäh­rend Pri­vat­re­zep­te ab der Aus­stel­lung 3 Mona­te gül­tig sind, muss ein Kas­sen­re­zept bin­nen 28 Tagen ein­ge­löst werden.

Inner­halb von die­sem vor­ge­ge­be­nen Zeit­raum, muss der Podo­lo­ge mit der Behand­lung anfangen.

Um wel­che Art von Rezept es sich han­delt, lässt sich an der Farbe erkennen.

Die podo­lo­gi­sche Kom­plex­be­hand­lung bei Diabetes

Lange Zeit war das dia­be­ti­sche Fuß­syn­drom (DFS) eine der Haupt­in­di­ka­tio­nen für eine podo­lo­gi­sche Komplexbehandlung.

Die Dia­gno­se geht mit einer Beur­tei­lung der Füße nach der Wag­ner-Arm­strong-Klas­si­fi­ka­ti­on einher.

Diese Ein­tei­lung dient der Fest­stel­lung in wel­chem Sta­di­um sich das dia­gnos­ti­zier­te dia­be­ti­sche Fuß­syn­drom befin­det und wel­che Behand­lungs­mög­lich­kei­ten not­wen­dig sind.

Gra­fik #1: Wagner-Armstrong-Klassifikation

Eine sta­di­en­ge­rech­te Wund­ver­sor­gung ist wich­tig, um wei­te­re Schä­den zu vermeiden!

Eine podo­lo­gi­sche Kom­plex­be­hand­lung darf laut Heil­mit­tel­ver­ord­nung bei einer Fest­stel­lung des Wag­ner-Gra­des 0 und in den Arm­strong-Sta­di­en A bis D durch einen Podo­lo­gen erfolgen.

Ab dem Wag­ner-Grad 1 ist eine ärzt­li­che Behand­lung not­wen­dig, die eine Über­wei­sung zum Chir­ur­gen oder Der­ma­to­lo­gen erfordert.

Ach­tung Ausnahme!

Eine Aus­nah­me stellt die Behand­lung ein­ge­wach­se­ner Zehen­nä­gel dar, die auch beim Wag­ner-Grad 1 durch einen Podo­lo­gen vor­ge­nom­men wer­den darf.

Vor­aus­set­zung ist aller­dings eine vor­an­ge­hen­de ärzt­li­che Ver­ord­nung.

Bekommt man auch mit ande­ren Dia­gno­sen eine podo­lo­gi­sche Komplexbehandlung?

Auch wenn die podo­lo­gi­sche Kom­plex­be­hand­lung wei­ter­hin häu­fig bei Dia­be­tes ver­ord­net wird, kön­nen seit 2020 auch Pati­en­ten mit ande­ren Erkran­kun­gen ein Rezept bekommen.

Dazu zählt das kom­plet­te oder teil­wei­se Quer­schnitts­syn­drom, sowie diver­se Erkran­kun­gen des Ner­ven­sys­tems, die eine krank­haf­te Schä­di­gung am Fuß bedin­gen können.

Muss man bei einer podo­lo­gi­schen Behand­lung die Kos­ten selbst tragen?

Der Pro­zent­satz einer mög­li­chen Bei­hil­fe und damit auch die Kos­ten, kön­nen bei der podo­lo­gi­schen Kom­plex­be­hand­lung variieren.

Wer Mit­glied einer gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung ist, muss mit einem Eigen­an­teil von etwa 10 % und einer Ver­ord­nungs­ge­bühr von 10 Euro rechnen.

Das hängt jedoch von der Kran­ken­ver­si­che­rung ab und soll­te vor der Behand­lung unbe­dingt erfragt werden.

Über­nah­me von Kosten

Die Kos­ten für eine podo­lo­gi­sche Kom­plex­be­hand­lung wer­den von gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen kom­plett über­nom­men, wenn man nach der Heil­mit­tel­ver­ord­nung 13 von der Zuzah­lung befreit ist.

Unser Fazit

Die podo­lo­gi­sche Kom­plex­be­hand­lung ist ein Ansatz, der im Wesent­li­chen zu einer ganz­heit­li­chen und erfolg­rei­chen Behand­lung von Pati­en­ten beiträgt.

Ein ame­ri­ka­ni­sches For­scher­team ver­glich anhand einer Kohor­ten­stu­die die Anzahl der Ampu­ta­tio­nen bei Dia­be­tes-Pati­en­ten über einen Zeit­raum von 16 Jahren.

Aktu­el­le Studien

Schmidt et. al. (2017) stell­ten fest, dass dank podo­lo­gi­scher The­ra­pie­maß­nah­men etwa 40 Ampu­ta­tio­nen unte­rer Glied­ma­ßen im Jahr ver­mie­den wer­den konnten.

Diese Zah­len spre­chen nicht nur für den ein­deu­ti­gen posi­ti­ven Effekt der Podo­lo­gie, son­dern auch für ihre unmit­tel­ba­re Not­wen­dig­keit in der moder­nen Medizin.

Häu­fig gestell­te Fra­gen (FAQ) zum Thema “Podo­lo­gi­sche Komplexbehandlung”

In die­sem Kapi­tel beant­wor­ten wir kurz und knapp die häu­figs­ten Fragen.

1. Was ist eine podo­lo­gi­sche Komplexbehandlung?

Die podo­lo­gi­sche Kom­plex­be­hand­lung ist eine medi­zi­nisch indi­zier­te Fuß­be­hand­lung, die gleich­zei­tig eine fach­ge­rech­te Horn­haut­ab­tra­gung und Nagel­be­ar­bei­tung umfasst. Sie dient der Prä­ven­ti­on und The­ra­pie von Fuß­pro­ble­men, ins­be­son­de­re bei Risi­ko­pa­ti­en­ten wie Diabetikern. 

2. Wie läuft eine podo­lo­gi­sche Kom­plex­be­hand­lung ab?

Der Ablauf umfasst eine Ana­mne­se, Inspek­ti­on der Füße, Horn­haut­ab­tra­gung, Nagel­be­ar­bei­tung, abschlie­ßen­de Pfle­ge und Bera­tung. Die Behand­lung erfolgt unter Ein­hal­tung hoher Hygie­ne­stan­dards und wird indi­vi­du­ell auf den Pati­en­ten abgestimmt. 

3. Wie lange dau­ert eine podo­lo­gi­sche Komplexbehandlung?

Die Dauer vari­iert je nach Umfang der Behand­lung: Eine klei­ne Behand­lung dau­ert etwa 35 Minu­ten, eine große Behand­lung etwa 50 Minuten. 

4. Was kos­tet eine podo­lo­gi­sche Komplexbehandlung?

Die Kos­ten rich­ten sich nach dem Umfang der Behand­lung und der indi­vi­du­el­len Situa­ti­on des Pati­en­ten. Für gesetz­lich Ver­si­cher­te mit ärzt­li­cher Ver­ord­nung über­nimmt die Kran­ken­kas­se in der Regel einen Groß­teil der Kos­ten, wobei ein Eigen­an­teil von 10 % sowie 10 Euro pro Ver­ord­nung zu leis­ten sind.

5. Wer hat Anspruch auf eine podo­lo­gi­sche Komplexbehandlung?

Anspruch besteht bei medi­zi­ni­scher Not­wen­dig­keit, z. B. bei Dia­be­ti­schem Fuß­syn­drom, sen­so­mo­to­ri­schen Neu­ro­pa­thien oder Quer­schnitt­syn­drom. Eine ärzt­li­che Ver­ord­nung ist erforderlich. 

6. Wie oft kann eine podo­lo­gi­sche Kom­plex­be­hand­lung ver­ord­net werden?

Die Häu­fig­keit der Ver­ord­nung rich­tet sich nach dem indi­vi­du­el­len medi­zi­ni­schen Bedarf und wird vom behan­deln­den Arzt fest­ge­legt. In der Regel erfolgt die Behand­lung in regel­mä­ßi­gen Abstän­den, z. B. alle 4 bis 6 Wochen.

7. Was ist der Unter­schied zwi­schen einer klei­nen und einer gro­ßen podo­lo­gi­schen Behandlung?

Die klei­ne Behand­lung umfasst die Ver­sor­gung eines Fußes, wäh­rend die große Behand­lung beide Füße ein­schließt. Die Unter­schei­dung beein­flusst die Behand­lungs­dau­er und die Abrechnung. 

8. Wer führt die podo­lo­gi­sche Kom­plex­be­hand­lung durch?

Die Behand­lung wird von staat­lich geprüf­ten Podo­lo­gen durch­ge­führt, die über eine ent­spre­chen­de Aus­bil­dung und Zulas­sung ver­fü­gen. Sie arbei­ten in spe­zia­li­sier­ten Pra­xen oder Ein­rich­tun­gen mit Kassenzulassung.

Hin­weis: Die­ses FAQ dient der all­ge­mei­nen Infor­ma­ti­on und ersetzt keine indi­vi­du­el­le medi­zi­ni­sche Bera­tung. Bei spe­zi­fi­schen Fra­gen wen­den Sie sich bitte an einen Fach­arzt oder eine qua­li­fi­zier­te Podologin.

Über den Autor

Sanya Miller

Sanya Miller ist angehende Podologin und leitet seit Anfang des Jahres die Redaktion. Sie überarbeitet laufend die Beiträge. Alle Inhalte werden von einer staatl. gepr. Podologin der Podologie Ostalb überprüft.

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