Das Wichtigste in Kürze:
- Kostenübernahme und Eigenanteil: Bei medizinisch notwendigen Podologiebehandlungen übernehmen die Krankenversicherungen (gesetzlich und privat) die Kosten, wobei gesetzlich Versicherte einen Eigenanteil von 10 % plus 10 € zahlen müssen.
- Privatversicherte: Privatversicherte zahlen die Kosten zunächst selbst und erhalten eine Erstattung von ihrer Versicherung.
- Einheitliche Abrechnung: Seit 2019 gelten einheitliche Preise für Podologiebehandlungen, die auf Heilmittelpositionen basieren und sowohl Kassen- als auch Zuzahlungsanteile festlegen.
Während in der Podologie die Kosten für Kassenpatienten beinahe komplett von der Krankenversicherung übernommen werden, begleichen Selbstzahler den vollen Preis direkt nach der Behandlung.
Dabei können sich die Preise abhängig von Praxis und Standort sehr stark unterscheiden.
Um zu verstehen, wie sich die Kosten in der Podologie zusammensetzen, ist es hilfreich die beiden Abrechnungssysteme besser kennenzulernen.
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Was kostet eine Behandlung in der Podologie?
Die Kosten einer Behandlung in der Podologie hängen von drei wesentlichen Faktoren ab:
- Ob ein Rezept vorliegt oder nicht
- Private oder gesetzliche Versicherung
- Art der Behandlung
Wenn eine medizinische Indikation, wie z.B. Diabetes besteht, kann eine podologische Behandlung durch einen Haus- oder Facharzt verschrieben werden.
In diesem Fall erhalten Patienten, die bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichert sind, ein Rezept mit dem sie sich an den Podologen wenden.
Verschiedene Rezepte
Gesetzlich versicherte Patienten bekommen ein rotes Rezept, welches innerhalb von einem Monat eingelöst werden muss.
Privatrezepte sind blau und haben eine Gültigkeit von drei Monaten.
Nicht immer werden in der Podologie die Kosten komplett von der Krankenkasse übernommen.
Trotz der ärztlichen Verordnung, gibt es für gesetzlich versicherte Patienten einen Eigenanteil von üblicherweise 10 % der Behandlungskosten zuzüglich 10 Euro.
Dieser Betrag wird nach der Behandlung in der Praxis bezahlt.
Unter bestimmten Umständen kann man sich von den Gebühren komplett befreien lassen, allerdings sollten die Voraussetzungen dafür im Vorfeld bei der jeweiligen Versicherung erfragt werden.
Die verbliebenen Kosten für die Behandlung verrechnet der Podologe direkt mit der Krankenkasse.
Bei Privatversicherten verhält es sich anders.
Patienten mit einem blauen Rezept, bezahlen die komplette Behandlung vor Ort und erhalten ihr Geld rückwirkend von ihrer Krankenversicherung erstattet.
Einheitliche Preise
Für die Abrechnung von einzelnen Positionen gibt es für Heilmittelerbringer seit 2019 bundesweit einheitliche Preise aufgrund des Terminservice- und Versorgungsgesetzes.
Jeder Behandlung ist eine Heilmittelpositionsnummer (HPNR) zugeteilt, die eine bestimmte Vergütung umfasst.
HPNR | Leistungen seit dem 01.07.2023 | Von Krankenkasse übernommen | Zuzahlung des Patienten (10%) |
---|---|---|---|
78010 | Podologische Behandlung (klein) | 32,70 € | 3,27 € |
78020 | Podologische Behandlung (groß) | 46,93 € | 4,69 € |
78030 | Podologische Befundung | 3,21 € | 0,32 € |
78100 | Erstbefundung groß | 51,97 € | 5,20 € |
78110 | Erstbefundung klein | 25,98 € | 2,60 € |
78510 | indikationsspezifische Kontrolle auf Sitz- und Passgenauigkeit | 16,10 € | 1,61 € |
78520 | Behandlungsabschluss/Entfernung der Nagelkorrekturspange | 24,15 € | 2,41 € |
78210 | Anpassung einer einteiligen unilateralen und bilateralen Nagelkorrekturspange | 92,13 € | 9,21 € |
78220 | Fertigung einer einteiligen unilateralen und bilateralen Nagelkorrekturspange | 50,43 € | - |
78230 | Nachregulierung der einteiligen unilateralen und bilateralen Nagelkorrekturspange | 46,19 € | 4,62 € |
78300 | Vorbereitung des Nagels, Anpassung und Aufsetzen einer mehrteiligen bilateralen Nagelkorrekturspange | 88,44 € | 8,84 € |
78400 | Vorbereitung des Nagels, Anpassung und Aufsetzen einer einteiligen Kunststoff- oder Metall-Nagelkorrekturspange | 50,44 € | 5,04 € |
Ab dem 01.07.2024 steigen die Vergütungen erneut um 5 %, wodurch sich ebenfalls die Zuzahlungen der Patienten erhöhen.
HPNR | Leistungen ab dem 01.07.2024 | Von Krankenkasse übernommen | Zuzahlung des Patienten (10%) |
---|---|---|---|
78010 | Podologische Behandlung (klein) | 34,18 € | 3,42 € |
78020 | Podologische Behandlung (groß) | 49,12 € | 4,91 € |
78030 | Podologische Befundung | 3,37 € | 0,34 € |
78100 | Erstbefundung groß | 54,41 € | 5,44 € |
78110 | Erstbefundung klein | 27,13 € | 2,71 € |
78510 | indikationsspezifische Kontrolle auf Sitz- und Passgenauigkeit | 16,75 € | 1,68 € |
78520 | Behandlungsabschluss/Entfernung der Nagelkorrekturspange | 25,20 € | 2,52 € |
78210 | Anpassung einer einteiligen unilateralen und bilateralen Nagelkorrekturspange | 96,33 € | 9,63 € |
78220 | Fertigung einer einteiligen unilateralen und bilateralen Nagelkorrekturspange | 52,77 € | - |
78230 | Nachregulierung der einteiligen unilateralen und bilateralen Nagelkorrekturspange | 48,28 € | 4,83 € |
78300 | Vorbereitung des Nagels, Anpassung und Aufsetzen einer mehrteiligen bilateralen Nagelkorrekturspange | 91,93 € | 9,19 € |
78400 | Vorbereitung des Nagels, Anpassung und Aufsetzen einer einteiligen Kunststoff- oder Metall-Nagelkorrekturspange | 52,53 € | 5,25 € |
Quelle: https://www.gkv-heilmittel.de
Podologie aktuell: Kosten für Nagelspangen
Seit Juli 2022 werden die Kosten für eine Nagelspangenbehandlung beim Podologen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, sofern eine Indikation vorliegt.
Der Umfang der Leistungen aus der medizinischen Fußpflege, welche vom Arzt verordnet werden können, hat sich in den letzten Jahren stetig erweitert.
Die podologische Komplexbehandlung wird nicht mehr ausschließlich bei Diabetes verschrieben, sondern auch bei anderen Erkrankungen, die eine Schädigung der Füße nach sich ziehen können.
Mehr über die Heilmittelrichtlinie (HeilM-RL) erfahren Sie in unserem Artikel: “Podologische Therapie: Die Heilmittelverordnung einfach erklärt”.
Bild #1: Nagelspangenbehandlung
Kosten für eine private Podologie Behandlung
Jeder Podologe legt die Kosten für private Podologie Behandlungen selbst fest.
Ausschlaggebend für die Preisbildung ist nicht nur der zeitliche Rahmen und der Umfang einer Behandlung an sich, sondern auch der Praxisaufwand.
Praxisaufwand
Als Praxisaufwand bezeichnet man alle finanziellen und organisatorischen Bereiche, die das Betreiben einer Praxis umfassen.
Dazu gehören:
- Miete und Instandhaltung der Praxisräume
- Anschaffung von hochwertigen Instrumenten
- Autoklaven zur Sterilisation
- Wartung der Behandlungsstühle
- Spezielle Programme zur Dokumentation und Verwaltung
- Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter zu den Themen Erste Hilfe und Arbeitsschutz
Bild #2: Thermodesinfektor
Im Preis jeder Behandlung sind somit auch Positionen, wie die professionelle Vor- und Nachbereitung der verwendeten Instrumente enthalten.
Weiterhin kommt es auch darauf an, welche Materialien verwendet werden.
Viele Behandlungen lassen sich mit den in der Praxis vorhandenen Instrumenten durchführen, manchmal benötigt man aber speziell angefertigte Hilfsmittel, um dem Patienten zu helfen.
Wird in der Podologie z.B. ein eingewachsener Zehennagel einmalig behandelt, besteht üblicherweise ein Kostenrahmen von 35 bis 50 Euro.
Erfolgt die Behandlung unter Zuhilfenahme einer Spange, sind die Kosten in der Regel höher, da eine individuelle Anpassung und anschließende Kontrollen notwendig sind.
Nicht immer lassen sich Behandlungsformen strikt voneinander abgrenzen.
Eine Nagelbearbeitung umfasst in der Podologie, z.B. auch die Mitbehandlung von Nagelpilz und eingewachsenen Nägeln, was nicht mit zusätzlichen Kosten für den Patienten verbunden ist.
Darüber welche Schritte die Leistungen jeweils umfassen, informiert der Podologe beim Erstgespräch.
Preise der Podologie Ostalb
In der nachfolgenden Preisliste finden Sie alle Kosten für unsere privaten Podologie Behandlungen.
Unsere Leistungen | Preise |
---|---|
Erstbehandlung Neupatient | je nach Aufwand | 70,00 € |
Nagelbearbeitung allgemein | außerhalb einer Behandlung | 52,00 € |
Fußbad | Aufpreis pro Behandlung | 12,00 € |
Podologische Komplexbehandlung | Nagelbearbeitung, Hornhautabtragung, Abtragung mykotischer und eingewachsener Nägel, Clavusentfernung (Hühnerauge) | 62,00 € |
Privatrezept — Podologische Komplexbehandlung (klein) | bei Privatpatienten | 45,00 € |
Privatrezept — Podologische Komplexbehandlung (groß) | bei Privatpatienten | 55,00 € |
Behandlung Clavus | Hühnerauge | 52,00 € |
Nagelspange Klebeverfahren | pro Nagel | 40,00 € |
Spange zur Nagelregulierung | mehrteilig | 150,00 € |
Spange zur Nagelregulierung | einteilig | 100,00 € |
Ersatzspange | Orthonyxiebehandlung | 100,00 € |
Kontrolle der Passfähigkeit | 55,00 € |
Abnahme der Spange | pro Spange | 35,00 € |
Behandlung eines Unguis incarnatus | eingewachsener Nage | 45,00 € |
Nagelprothetik | Reparatur deformierter Zehennägel (pro Nagel) | 52,00 € |
Unsere Preise
Unsere aktuelle Preisliste als PDF finden Sie hier.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Podologie: Kosten für Selbstzahler und Kassenpatienten
In diesem Kapitel haben wir die Fragen und Antworten gesammelt, welche zu diesem Thema am häufigsten gestellt werden.
1. Welche Kosten entstehen für gesetzlich Versicherte bei einer podologischen Behandlung?
Gesetzlich Versicherte zahlen bei medizinischer Notwendigkeit eine Zuzahlung von 10 % der Behandlungskosten plus 10 € pro Verordnung. Die restlichen Kosten übernimmt die Krankenkasse.
2. Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Podologie?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn ein Arzt eine medizinische Notwendigkeit bescheinigt, z. B. bei diabetischem Fußsyndrom. Ohne ärztliche Verordnung erfolgt keine Kostenübernahme.
3. Wie hoch sind die Kosten für Selbstzahler ohne Rezept?
Ohne ärztliche Verordnung variieren die Kosten je nach Praxis und Behandlung zwischen 40 € und 90 €. Der genaue Preis hängt vom Umfang und Aufwand der Behandlung ab.
4. Übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für Podologie?
Private Krankenversicherungen erstatten die Kosten in der Regel, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht und die Behandlung vertraglich abgedeckt ist. Die Abrechnung erfolgt zunächst durch den Patienten, der die Rechnung zur Erstattung einreicht.
5. Wie lange ist eine ärztliche Verordnung für Podologie gültig?
Ein Kassenrezept (rotes Rezept) ist ab Ausstellungsdatum 28 Tage gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Behandlung begonnen werden.
6. Kann ich als gesetzlich Versicherter eine podologische Behandlung ohne Rezept erhalten?
Ja, jedoch müssen Sie die Kosten als Selbstzahler vollständig selbst tragen. Eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse ist in diesem Fall nicht möglich.
7. Gibt es Möglichkeiten zur Befreiung von der Zuzahlung?
Unter bestimmten Voraussetzungen, wie geringem Einkommen oder chronischer Erkrankung, können gesetzlich Versicherte eine Zuzahlungsbefreiung bei ihrer Krankenkasse beantragen. Bei Bewilligung entfallen die gesetzlichen Zuzahlungen.
8. Welche Leistungen umfasst eine podologische Komplexbehandlung?
Eine podologische Komplexbehandlung beinhaltet die medizinische Fußpflege, einschließlich Nagelbearbeitung, Hornhautabtragung und Behandlung von Haut- und Nagelveränderungen. Der genaue Leistungsumfang kann je nach individueller Indikation variieren.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung. Bei Fragen zu Kostenübernahme und Zuzahlung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder Ihren behandelnden Arzt.