Autor: Redaktion
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Während in der Podolo­gie die Kosten für Kassen­pa­ti­en­ten beina­he komplett von der Kranken­ver­si­che­rung übernom­men werden, beglei­chen Selbst­zah­ler den vollen Preis direkt nach der Behandlung.

Dabei können sich die Preise abhän­gig von Praxis und Stand­ort sehr stark unterscheiden.

Um zu verste­hen, wie sich die Kosten in der Podolo­gie zusam­men­set­zen, ist es hilfreich die beiden Abrech­nungs­sys­te­me besser kennenzulernen.

Was kostet eine Behand­lung in der Podologie?

Die Kosten einer Behand­lung in der Podolo­gie hängen von drei wesent­li­chen Fakto­ren ab:

  • Ob ein Rezept vorliegt oder nicht
  • Priva­te oder gesetz­li­che Versicherung
  • Art der Behandlung

Wenn eine medizi­ni­sche Indika­ti­on, wie z.B. Diabe­tes besteht, kann eine podolo­gi­sche Behand­lung durch einen Haus- oder Facharzt verschrie­ben werden.

In diesem Fall erhal­ten Patien­ten, die bei einer gesetz­li­chen oder priva­ten Kranken­kas­se versi­chert sind, ein Rezept mit dem sie sich an den Podolo­gen wenden.

Verschie­de­ne Rezepte

Gesetz­lich versi­cher­te Patien­ten bekom­men ein rotes Rezept, welches inner­halb von einem Monat einge­löst werden muss.

Privat­re­zep­te sind blau und haben eine Gültig­keit von drei Monaten.

Nicht immer werden in der Podolo­gie die Kosten komplett von der Kranken­kas­se übernommen.

Trotz der ärztli­chen Verord­nung, gibt es für gesetz­lich versi­cher­te Patien­ten einen Eigen­an­teil von üblicher­wei­se 10 % der Behand­lungs­kos­ten zuzüg­lich 10 Euro.

Dieser Betrag wird nach der Behand­lung in der Praxis bezahlt.

Unter bestimm­ten Umstän­den kann man sich von den Gebüh­ren komplett befrei­en lassen, aller­dings sollten die Voraus­set­zun­gen dafür im Vorfeld bei der jewei­li­gen Versi­che­rung erfragt werden.

Die verblie­be­nen Kosten für die Behand­lung verrech­net der Podolo­ge direkt mit der Krankenkasse.

Bei Privat­ver­si­cher­ten verhält es sich anders.

Patien­ten mit einem blauen Rezept, bezah­len die komplet­te Behand­lung vor Ort und erhal­ten ihr Geld rückwir­kend von ihrer Kranken­ver­si­che­rung erstattet.

Einheit­li­che Preise

Für die Abrech­nung von einzel­nen Positio­nen gibt es für Heilmit­tel­er­brin­ger seit 2019 bundes­weit einheit­li­che Preise aufgrund des Termin­ser­vice- und Versorgungsgesetzes.

Jeder Behand­lung ist eine Heilmit­tel­po­si­ti­ons­num­mer (HPNR) zugeteilt, die eine bestimm­te Vergü­tung umfasst.

Podolo­gie aktuell: Kosten für Nagelspangen

Seit Juli 2022 werden die Kosten für eine Nagel­span­gen­be­hand­lung beim Podolo­gen von der gesetz­li­chen Kranken­ver­si­che­rung übernom­men, sofern eine Indika­ti­on vorliegt.

Der Umfang der Leistun­gen aus der medizi­ni­schen Fußpfle­ge, welche vom Arzt verord­net werden können, hat sich in den letzten Jahren stetig erweitert.

Die podolo­gi­sche Komplex­be­hand­lung wird nicht mehr ausschließ­lich bei Diabe­tes verschrie­ben, sondern auch bei anderen Erkran­kun­gen, die eine Schädi­gung der Füße nach sich ziehen können.

Mehr über die Heilmit­tel­richt­li­nie (HeilM-RL) erfah­ren Sie in unserem Artikel: “Podolo­gi­sche Thera­pie: Die Heilmit­tel­ver­ord­nung einfach erklärt”.

Kosten für eine priva­te Podolo­gie Behandlung

Jeder Podolo­ge legt die Kosten für priva­te Podolo­gie Behand­lun­gen selbst fest.

Ausschlag­ge­bend für die Preis­bil­dung ist nicht nur der zeitli­che Rahmen und der Umfang einer Behand­lung an sich, sondern auch der Praxis­auf­wand.

Praxis­auf­wand

Als Praxis­auf­wand bezeich­net man alle finan­zi­el­len und organi­sa­to­ri­schen Berei­che, die das Betrei­ben einer Praxis umfassen.

Dazu gehören:

  • Miete und Instand­hal­tung der Praxisräume
  • Anschaf­fung von hochwer­ti­gen Instrumenten
  • Autokla­ven zur Sterilisation
  • Wartung der Behandlungsstühle
  • Spezi­el­le Program­me zur Dokumen­ta­ti­on und Verwaltung
  • Regel­mä­ßi­ge Schulun­gen der Mitar­bei­ter zu den Themen Erste Hilfe und Arbeitsschutz

Im Preis jeder Behand­lung sind somit auch Positio­nen, wie die profes­sio­nel­le Vor- und Nachbe­rei­tung der verwen­de­ten Instru­men­te enthalten.

Weiter­hin kommt es auch darauf an, welche Materia­li­en verwen­det werden.

Viele Behand­lun­gen lassen sich mit den in der Praxis vorhan­de­nen Instru­men­ten durch­füh­ren, manch­mal benötigt man aber spezi­ell angefer­tig­te Hilfs­mit­tel, um dem Patien­ten zu helfen.

Wird in der Podolo­gie z.B. ein einge­wach­se­ner Zehen­na­gel einma­lig behan­delt, besteht üblicher­wei­se ein Kosten­rah­men von 35 bis 50 Euro.

Erfolgt die Behand­lung unter Zuhil­fe­nah­me einer Spange, sind die Kosten in der Regel höher, da eine indivi­du­el­le Anpas­sung und anschlie­ßen­de Kontrol­len notwen­dig sind.

Nicht immer lassen sich Behand­lungs­for­men strikt vonein­an­der abgrenzen.

Eine Nagel­be­ar­bei­tung umfasst in der Podolo­gie, z.B. auch die Mitbe­hand­lung von Nagel­pilz und einge­wach­se­nen Nägeln, was nicht mit zusätz­li­chen Kosten für den Patien­ten verbun­den ist.

Darüber welche Schrit­te die Leistun­gen jeweils umfas­sen, infor­miert der Podolo­ge beim Erstge­spräch.

Unsere Preise

Eine ausführ­li­che Preis­lis­te der Podolo­gie Ostalb finden Sie hier.

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