Autor: Redaktion
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Die podolo­gi­sche Komplex­be­hand­lung ist eine spezi­el­le Form der medizi­ni­schen Fußpfle­ge und umfasst mehre­re Schritte.

In diesem Beitrag stellen wir den genau­en Ablauf vor und erklä­ren die Beson­der­hei­ten dieser Behandlung.

Was ist eine podolo­gi­sche Komplex­be­hand­lung? — Defini­ti­on und Zweck

Gemäß der Heilmit­tel-Richt­li­nie (HeilM-RL) des Gemein­sa­men Bundes­aus­schus­ses wird die podolo­gi­sche Komplex­be­hand­lung als „gleich­zei­ti­ge Hornhaut­ab­tra­gung und Nagel­be­ar­bei­tung“ definiert.

Merke

Es handelt sich folglich um eine Kombi­na­ti­on aus mehre­ren podolo­gi­schen Therapieformen.

Der Zweck einer podolo­gi­schen Komplex­be­hand­lung ist die fortschrei­ten­de Erkran­kung beider Füße aufzu­hal­ten und Konse­quen­zen, wie z.B. offene Wunden und Amputa­tio­nen zu vermeiden. 

Der Ablauf einer podolo­gi­schen Komplex­be­hand­lung in 7 Schritten

In der Praxis geht der Ablauf einer podolo­gi­schen Komplex­be­hand­lung weit über die Defini­ti­on der Heilmit­tel­ver­ord­nung hinaus.

Geschul­ter Blick

Erfah­re­ne Podolo­gen machen sich einen ersten Eindruck, sobald der Patient die Fachpra­xis betritt, denn bereits anhand vom Gang, können sie erste Rückschlüs­se auf mögli­che Fußlei­den ziehen.

Der allge­mei­ne Verlauf einer podolo­gi­schen Komplex­be­hand­lung lässt sich in 7 übersicht­li­che Schrit­te aufteilen:

Schrit­te

Was wird gemacht?

1. Anamne­seNeben mögli­chen Risiko­fak­to­ren wird die medizi­ni­sche Vorge­schich­te des Patien­ten erfasst und Raum für ein vertrau­ens­vol­les Kennen­ler­nen geschaffen.
2. Unter­su­chungDie Füße des Patien­ten werden gründ­lich auf sicht­ba­re, aber auch subti­le Auffäl­lig­kei­ten, untersucht.
3. Diagno­seNun erfolgt die Diagno­se und die Erstel­lung eines indivi­du­el­len Behand­lungs­plans unter Berück­sich­ti­gung der Infor­ma­tio­nen aus der Anamne­se, sowie weite­rer Empfeh­lun­gen vom überwei­sen­den Arzt.
4. Hygie­ne­maß­nah­menVor der eigent­li­chen Behand­lung werden die Füße des Patien­ten sorgfäl­tig gereinigt.
5. Thera­pieDie Abtra­gung der Hornhaut und die Bearbei­tung der Nägel werden unter Einsatz unter­schied­li­cher Instru­men­te vorgenommen.
6. Nachge­sprächIn einem beraten­den Gespräch zeigt der Podolo­ge auf, welche vorbeu­gen­den Maßnah­men daheim umgesetzt werden können und gibt Tipps zur allge­mei­nen Fußpflege.
7. Dokumen­ta­ti­onAbschlie­ßend wird der Verlauf der Behand­lung genau proto­kol­liert und die entspre­chen­den Dokumen­te archiviert.

Ausge­hend von der Lage des Patien­ten, liegen die einzel­nen Schrit­te im Ermes­sen des behan­deln­den Podolo­gen und können variie­ren, um eine optima­le Versor­gung zu sichern.

Dauer

Die podolo­gi­sche Komplex­be­hand­lung hat eine durch­schnitt­li­che Dauer von 30 bis 50 Minuten.

Generell gilt: Für eine Erstbe­hand­lung lieber mehr Zeit einplanen!

Die Dauer mögli­cher Folge­ter­mi­ne kann der Podolo­ge erst nach der ersten Sitzung abwägen.

Sie haben Fragen zum Ablauf und der Dauer einer podolo­gi­schen Komplexbehandlung?

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Nagel-Behandlung mithilfe eines elektrischen Fräsers

Voraus­set­zun­gen für eine podolo­gi­sche Komplexbehandlung

In der Regel ist die Voraus­set­zung für die Verord­nung einer podolo­gi­schen Komplex­be­hand­lung die Feststel­lung der Notwen­dig­keit durch einen Haus- oder Facharzt.

Ob die Kosten gänzlich oder teilwei­se übernom­men werden, kommt auf die Versi­che­rung an.

Gut zu wissen

Eine podolo­gi­sche Komplex­be­hand­lung kann sowohl auf Kassen-, als auch auf Privat­re­zept erfolgen.

Bei einem Privat­re­zept werden die Podolo­gie-Kosten zunächst vom Patien­ten übernom­men und anschlie­ßend bei der Kranken­ver­si­che­rung eingereicht.

Gültig­keits­dau­er von Rezepten

Während Privat­re­zep­te ab der Ausstel­lung 3 Monate gültig sind, muss ein Kassen­re­zept binnen 28 Tagen einge­löst werden.

Inner­halb von diesem vorge­ge­be­nen Zeitraum, muss der Podolo­ge mit der Behand­lung anfangen.

Um welche Art von Rezept es sich handelt, lässt sich an der Farbe erkennen.

Die podolo­gi­sche Komplex­be­hand­lung bei Diabetes

Lange Zeit war das diabe­ti­sche Fußsyn­drom (DFS) eine der Haupt­in­di­ka­tio­nen für eine podolo­gi­sche Komplexbehandlung.

Die Diagno­se geht mit einer Beurtei­lung der Füße nach der Wagner-Armstrong-Klassi­fi­ka­ti­on einher.

Diese Eintei­lung dient der Feststel­lung in welchem Stadi­um sich das diagnos­ti­zier­te diabe­ti­sche Fußsyn­drom befin­det und welche Behand­lungs­mög­lich­kei­ten notwen­dig sind.

Wagner-Armstrong-Klassifikation

Eine stadi­en­ge­rech­te Wundver­sor­gung ist wichtig, um weite­re Schäden zu vermeiden!

Eine podolo­gi­sche Komplex­be­hand­lung darf laut Heilmit­tel­ver­ord­nung bei einer Feststel­lung des Wagner-Grades 0 und in den Armstrong-Stadi­en A bis D durch einen Podolo­gen erfolgen.

Ab dem Wagner-Grad 1 ist eine ärztli­che Behand­lung notwen­dig, die eine Überwei­sung zum Chirur­gen oder Derma­to­lo­gen erfordert.

Achtung Ausnah­me!

Eine Ausnah­me stellt die Behand­lung einge­wach­se­ner Zehen­nä­gel dar, die auch beim Wagner-Grad 1 durch einen Podolo­gen vorge­nom­men werden darf.

Voraus­set­zung ist aller­dings eine voran­ge­hen­de ärztli­che Verord­nung.

Bekommt man auch mit anderen Diagno­sen eine podolo­gi­sche Komplexbehandlung?

Auch wenn die podolo­gi­sche Komplex­be­hand­lung weiter­hin häufig bei Diabe­tes verord­net wird, können seit 2020 auch Patien­ten mit anderen Erkran­kun­gen ein Rezept bekommen.

Dazu zählt das komplet­te oder teilwei­se Querschnitts­syn­drom, sowie diver­se Erkran­kun­gen des Nerven­sys­tems, die eine krank­haf­te Schädi­gung am Fuß bedin­gen können.

Muss man bei einer podolo­gi­schen Behand­lung die Kosten selbst tragen?

Der Prozent­satz einer mögli­chen Beihil­fe und damit auch die Kosten, können bei der podolo­gi­schen Komplex­be­hand­lung variieren.

Wer Mitglied einer gesetz­li­chen Kranken­ver­si­che­rung ist, muss mit einem Eigen­an­teil von etwa 10 % und einer Verord­nungs­ge­bühr von 10 Euro rechnen.

Das hängt jedoch von der Kranken­ver­si­che­rung ab und sollte vor der Behand­lung unbedingt erfragt werden.

Übernah­me von Kosten

Die Kosten für eine podolo­gi­sche Komplex­be­hand­lung werden von gesetz­li­chen Kranken­kas­sen komplett übernom­men, wenn man nach der Heilmit­tel­ver­ord­nung 13 von der Zuzah­lung befreit ist.

Unser Fazit

Die podolo­gi­sche Komplex­be­hand­lung ist ein Ansatz, der im Wesent­li­chen zu einer ganzheit­li­chen und erfolg­rei­chen Behand­lung von Patien­ten beiträgt.

Ein ameri­ka­ni­sches Forscher­team verglich anhand einer Kohor­ten­stu­die die Anzahl der Amputa­tio­nen bei Diabe­tes-Patien­ten über einen Zeitraum von 16 Jahren.

Aktuel­le Studien

Schmidt et. al. (2017) stell­ten fest, dass dank podolo­gi­scher Thera­pie­maß­nah­men etwa 40 Amputa­tio­nen unterer Glied­ma­ßen im Jahr vermie­den werden konnten.

Diese Zahlen sprechen nicht nur für den eindeu­ti­gen positi­ven Effekt der Podolo­gie, sondern auch für ihre unmit­tel­ba­re Notwen­dig­keit in der moder­nen Medizin.

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