Podologie und Fußpflege werden oft synonym gebraucht, obwohl sich die Leistungen in beiden Fällen sehr stark unterscheiden können.
Im Vorfeld einer Behandlung, sollte man sich deshalb unbedingt über die Unterschiede und Gemeinsamkeiten innerhalb beider Berufsfelder informieren.
Was ist der Unterschied zwischen Fußpflege und Podologie?
Der Unterschied zwischen Fußpflege und Podologie liegt darin, wie die Bezeichnungen im Zusammenhang mit den angebotenen Leistungen, genutzt werden dürfen.
In der Fußpflege gibt es 2 Tätigkeitsfelder:
- Podologie bzw. medizinische Fußpflege
- Kosmetische Fußpflege
2002 trat ein Gesetz in Kraft, welches die Ausbildung in der medizinischen Fußpflege bundeseinheitlich regelt.
Gut zu wissen
Als „Podologe“ oder „Podologin“ darf man sich nur bezeichnen, wenn man die staatliche Anerkennung zur Führung dieser Berufsbezeichnung erworben hat.
Medizinische Fußpflege und Podologie: Was steckt dahinter?
Wer als medizinischer Fußpfleger bzw. in der Podologie arbeiten möchte, muss eine Podologie-Ausbildung absolvieren, die in Vollzeit zwei Jahre dauert.
Die Lehrinhalte und der Praxisunterricht sind durch gesetzliche Vorgaben geregelt.
Gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (PodAPrV) sollte der Unterricht folgender Aufteilung entsprechen:
- 2000 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht
- 1000 Stunden praktische Ausbildung
Die Lehre umfasst u.a. Fächer wie Anatomie, Krankheitslehre und Hygiene.
Abgeschlossen wird die Ausbildung durch ein Staatsexamen, bestehend aus einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung.
Erst dann darf man als Podologe bzw. medizinischer Fußpfleger arbeiten.
Der Begriff „medizinische Fußpflege“
Die Unterschiede zwischen den Begriffen „Podologe“, „medizinischer Fußpfleger“ und „medizinische Fußpflege“ sind nicht gleich ersichtlich.
Patienten sind dadurch nicht selten verwirrt oder haben Unsicherheiten bei der Wahl des richtigen Ansprechpartners für ihr medizinisches Anliegen.
Das liegt nicht zuletzt an einem Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichtes aus dem Jahr 2005.
Die Bezeichnung „medizinische Fußpflege“ darf auch von Dienstleistern verwendet werden, die keine Ausbildung nach dem Podologengesetz abgeschlossen haben.
Allerdings ist nicht jeder, der „medizinische Fußpflege“ anbietet ein Podologe.
Der Beschluss des Oberlandesgerichtes erlaubt somit das Bewerben von Leistungen im Rahmen einer kosmetischen Fußpflege mit der Bezeichnung „medizinische Fußpflege“.
Die Anbieter von medizinischer Fußpflege dürfen sich aber nicht automatisch als „medizinische Fußpfleger“ bezeichnen.
Gut zu wissen
Ausschließlich Podologen, die eine staatlich anerkannte Ausbildung absolviert und mit einem entsprechenden Examen erfolgreich beendet haben, können den Titel „medizinischer Fußpfleger“ tragen.
Der Unterschied zwischen Podologie und kosmetischer Fußpflege
Der Unterschied zwischen Podologie und kosmetischer Fußpflege liegt vor allem in der Anerkennung des Bildungsnachweises.
Es gibt Kosmetikfachschulen oder Fußpflegeschulen, die Ausbildungen in Form von Intensiv- oder Wochenendkursen anbieten.
Für die Lehrinhalte und den Umfang des Unterrichtes gibt es weder gesetzliche Vorgaben, noch ein staatliches Examen.
In der kosmetischen Fußpflege liegt der Fokus auf der Durchführung von verschönernden und pflegerischen Maßnahmen am gesunden Fuß.
Das Erkennen von krankhaften Veränderungen wird in dieser Art von Kursen zwar auch gelehrt, befähigt aber nicht zu einer Diagnose durch den Fußpfleger.
Im Gegensatz dazu darf ein Podologe auch bereits geschädigte Füße fachgerecht behandeln und Risikopatienten, wie z.B. Diabetiker oder Bluter versorgen.
Gut zu wissen
Fußpfleger ohne Podologie-Ausbildung dürfen keine heilkundlichen Tätigkeiten ausführen.
Der Unterschied zwischen Podologie bzw. medizinischer Fußpflege und kosmetischer Fußpflege wird im direkten Vergleich besonders deutlich.
Podologie und medizinische Fußpflege | Kosmetische Fußpflege |
---|---|
Anamnese (Gesundheitsbefragung) | Behebung von Nagelproblemen |
Fußanalyse | Hornhautentfernung |
Beratung im Hinblick auf die korrekte Behandlung | Nägel schneiden, feilen und lackieren |
Schneiden von Fußnägeln bei Risikopatienten | Pflege der Nagelhaut |
Entfernung überschüssiger Hornhaut | Massagen |
Behandlung von Hühneraugen, Warzen und Pilzerkrankungen | Peeling |
Eine podologische Komplexbehandlung darf nicht im Rahmen einer kosmetischen Fußpflege durchgeführt werden.