Autor: Redaktion
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Die Anamne­se steht in der medizi­ni­schen Fußpfle­ge ganz am Anfang jeder Behand­lung und erfüllt mehre­re wichti­ge Funktionen.

  1. Patient kennen­ler­nen
  2. Vertrau­en schaffen
  3. Vorer­kran­kun­gen erfassen
  4. Aktuel­le Beschwer­den feststellen
  5. Grund­la­ge für die Behand­lung schaffen

Wie auch in der Medizin ist die Anamne­se in der Podolo­gie ein klassi­sches Grund­werk­zeug und essen­zi­ell für das Erstel­len eines passen­den Behandlungsplans.

Der Ablauf umfasst ein ausführ­li­ches Gespräch, die sorgfäl­ti­ge Unter­su­chung der Füße und die abschlie­ßen­de Dokumen­ta­ti­on.

Schritt 1: Gespräch

Das Erstge­spräch beginnt mit der Erfas­sung der Patien­ten­da­ten.

Die meisten medizi­ni­schen Fußpfle­ger verwen­den für die Anamne­se einen Frage­bo­gen, der in verschie­de­ne Katego­rien unter­teilt ist.

Dazu gehören:

  • Persön­li­che Angaben (Name, Alter, Geschlecht)
  • Kontakt­in­for­ma­tio­nen
  • Infor­ma­tio­nen zur Medikamenteneinnahme
  • Medizi­ni­sche Vorgeschichte
  • Aller­gien

Fachlich geprüft

Anamne­se-Frage­bö­gen in der medizi­ni­schen Fußpfle­ge umfas­sen eine fachlich geprüf­te und standar­di­sier­te Fragenauswahl.

Viele Podolo­gen erwei­tern die Frage­stel­lun­gen und fügen noch weite­re wichti­ge Infor­ma­tio­nen (z.B. Daten­schutz, Absage­pflicht) für Ihre Patien­ten hinzu.

Ziel des Gesprä­ches ist es, heraus­zu­fin­den welche Umstän­de oder Erkran­kun­gen den aktuel­len Beschwer­den zu Grunde liegen.

Bei geneti­schen Erkran­kun­gen ist es sinnvoll eine Famili­en­ana­mne­se durchzuführen.

Anamnese

Schritt 2: Untersuchung

Bei der Unter­su­chung schaut sich der Podolo­ge den Zustand beider Füße genau an.

Dabei verlässt er sich nicht nur auf den visuel­len Eindruck, sondern tastet die Haut ab und studiert die Beweg­lich­keit der Gelen­ke. Manch­mal kommen auch spezi­el­le Instru­men­te zum Einsatz.

Im Rahmen der Unter­su­chung wird entwe­der eine Diagno­se gestellt oder bestätigt.

Geschul­ter Blick

Schon beim Betre­ten der Fachpra­xis können sich erfah­re­ne Podolo­gen anhand vom Gang des Patien­ten einen ersten Eindruck von seinen Beschwer­den machen.

Die Anamne­se in der medizi­ni­schen Fußpfle­ge beginnt also schon vor dem eigent­li­chen Gespräch.

Schritt 3: Dokumentation

Die Anamne­se findet mit einer ausführ­li­chen Dokumen­ta­ti­on ihren Abschluss, die vor allem dazu dient den Behand­lungs­ver­lauf genau zu überwachen.

Weiter­hin hilft die Dokumen­ta­ti­on beim Austausch mit anderen Gesund­heits­dienst­leis­tern, die an der Behand­lung des Patien­ten betei­ligt sind und bildet eine wichti­ge Grund­la­ge für die sachge­mä­ße Abrech­nung der Leistungen.

Dauer der Datenaufbewahrung

Gemäß verschie­de­ner Geset­ze und Verord­nun­gen müssen Podolo­gen Patien­ten­da­ten über einen Zeitraum von 10 Jahren aufbewahren.

Unser Frage­bo­gen

Den Anamne­se-Frage­bo­gen der Podolo­gie Ostalb finden Sie hier.

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