Autor: Redaktion

🕓

Geschätzte Lesedauer: 6 Minuten

Das Wich­tigs­te auf einen Blick

  1. 📖 Defi­ni­ti­on: Die podo­lo­gi­sche The­ra­pie ist eine medi­zi­ni­sche Fußbehandlung.
  2. 🩺 Inhalt: Umfasst Dia­gnos­tik, Prä­ven­ti­on und Therapie.
  3. 👣 Anwen­dung: Behand­lung u.a. von Pilz, Hüh­ner­au­gen, und defor­mier­ten Nägeln.
  4. ⚕️ Indi­ka­ti­on: Oft bei Dia­be­tes oder neu­ro­lo­gi­schen Erkrankungen.

Eine podo­lo­gi­sche The­ra­pie unter­liegt bestimm­ten Vor­ga­ben, die in der Heil­mit­tel-Richt­li­nie genau defi­niert sind.

Als Heil­mit­tel gel­ten nicht­ärzt­li­che medi­zi­ni­sche Behand­lungs­ver­fah­ren, die von aus­ge­bil­de­ten Spe­zia­lis­ten erbracht werden.

Dazu zäh­len neben phy­si­ka­li­schen The­ra­pie­for­men auch viele Maß­nah­men der podo­lo­gi­schen The­ra­pie, sowie Logo­pä­die und Ergotherapie.

Aktua­li­sier­te Fassung

Durch einen Beschluss des Gemein­sa­men Bun­des­aus­schus­ses wurde die Heil­mit­tel-Richt­li­nie (HeilM-​RL) geän­dert und trat im Juli 2020 in aktua­li­sier­ter Form in Kraft.

Anfang 2022 wurde zusätz­lich die Nagel­span­gen­be­hand­lung in die Richt­li­ni­en auf­ge­nom­men und kann seit­dem nach ärzt­li­cher Ver­ord­nung von einem Podo­lo­gen durch­ge­führt werden.

Nagel­kor­rek­tur­span­gen kom­men im Rah­men einer podo­lo­gi­sche The­ra­pie vor allem bei ein­ge­wach­se­nen Nägeln zum Einsatz.

Was ist podo­lo­gi­sche Therapie?

Die podo­lo­gi­sche The­ra­pie ist der Über­be­griff für alle medi­zi­ni­schen Behand­lungs­me­tho­den von Fußerkrankungen.

Die Haupt­pfei­ler der podo­lo­gi­schen The­ra­pie sind:

  • Dia­gnos­tik
  • Prä­ven­ti­on
  • The­ra­pie

Anhand einer Dia­gno­se, die sich in der Heil­mit­tel­ver­ord­nung fin­det, kann ein Haus- oder Fach­arzt eine podo­lo­gi­sche The­ra­pie verschreiben.

In die­sem Fall über­nimmt die Kran­ken­kas­se teil­wei­se oder ganz die Podo­lo­gie-Kos­ten.

Fuß­pfle­ge ohne Auf­wand, mit gro­ßer Wirkung

Unse­re Füße leis­ten täg­lich Schwerst­ar­beit – wer sie regel­mä­ßig pflegt, beugt Pro­ble­men wie Horn­haut, Ris­sen oder Pilz­in­fek­tio­nen effek­tiv vor. Schon weni­ge Minu­ten am Tag rei­chen aus, um die Haut geschmei­dig zu hal­ten und Beschwer­den früh­zei­tig zu vermeiden.

Unser Pro­dukt­tipp bie­tet eine ein­fa­che und wirk­sa­me Lösung für die täg­li­che Pfle­ge. Es lässt sich mühe­los in den All­tag inte­grie­ren und hilft, die Füße gesund und gepflegt zu hal­ten – ganz ohne gro­ßen Auf­wand.

Schaum-Creme zur täglichen Pflege
Schaum-Crème zur täg­li­chen Pflege*
von nsc phar­ma GmbH & Co. KG

Diese Schaum-Crème kann Ver­hor­nun­gen und Schrun­den an den Füßen auf natür­li­che Weise redu­zie­ren und beugt der Neu­bil­dung von Horn­haut vor.

 Preis: 14,45 € Jetzt kau­fen bei Amazon*
Preis inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten
Letz­te Aktua­li­sie­rung am 10/02/2025 / *Affi­lia­te Links

Podo­lo­gi­sche The­ra­pie: Defi­ni­ti­on und Anwendungsgebiete

Per Defi­ni­ti­on umfasst podo­lo­gi­sche The­ra­pie viele ver­schie­de­ne Maß­nah­men kon­ser­va­ti­ver (nicht ope­ra­ti­ver) und ope­ra­ti­ver Natur.

Dazu zählt unter anderem:

  • Nagel­be­ar­bei­tung
  • Ent­fer­nung von Hornhaut
  • Behand­lung von Schwielen
  • Kor­rek­tes Schnei­den von Fußnägeln
  • Anpas­sung von Nagel­span­gen und Nagel­pro­the­sen

Da jeder Pati­ent ver­schie­de­ne Bedürf­nis­se hat, stellt der Podo­lo­ge beim Erst­ge­spräch einen indi­vi­du­el­len Behand­lungs­plan auf.

Bild #1: Nagel­be­hand­lung durch einen Podologen

Die podo­lo­gi­sche The­ra­pie kommt am häu­figs­ten in fol­gen­den Anwen­dungs­ge­bie­ten zum Einsatz:

Ein gro­ßer Fokus liegt außer­dem auf der Ver­sor­gung von Pati­en­ten mit Dia­be­tes, Rheu­ma und Durch­blu­tungs­stö­run­gen.

3 Indi­ka­tio­nen für eine podo­lo­gi­sche Therapie

Bis 2020 fand die Ver­ord­nung einer podo­lo­gi­schen The­ra­pie nur statt, wenn vor­an­ge­hend ein dia­be­ti­sches Fuß­syn­drom dia­gnos­ti­ziert wurde.

Nun gibt die Heil­mit­tel-Richt­li­nie ins­ge­samt 3 Dia­gno­se­grup­pen vor, die als Indi­ka­ti­on für eine Über­wei­sung zum Podo­lo­gen gelten.

3 Dia­gno­se­grup­pen

Außer dem dia­be­ti­schen Fuß­sy­drom zählt die sen­si­ble oder sen­so­mo­to­ri­sche Neu­ro­pa­thie, sowie das kom­plet­te bzw. inkom­plet­te Quer­schnitt­syn­drom dazu.

Zu den Krank­heits­bil­dern die dar­un­ter­fal­len, gehö­ren neben ver­schie­de­nen Auto­im­mun­erkran­kun­gen auch Spina bifi­da, chro­ni­sche Mye­li­tis und Syringomyelie.

Pati­en­ten mit Schä­di­gun­gen des Rücken­marks haben eben­falls die Mög­lich­keit eine podo­lo­gi­sche The­ra­pie in Anspruch zu nehmen.

Die Leit­sym­pto­ma­tik umfasst bei allen Indi­ka­tio­nen eine „Schä­di­gung von Kör­per­funk­tio­nen und ‑struk­tu­ren zum Zeit­punkt der Dia­gno­se­stel­lung“. (Quel­le: HeilM-RL)

Das äußert sich vor allem in über­mä­ßi­ger Horn­haut­bil­dung (Hyper­ke­ra­to­se), patho­lo­gi­schem Nagel­wachs­tum oder bei­dem zusammen.

Als vor­ran­gi­ge Heil­mit­tel wer­den in der Richt­li­nie fol­gen­de Maß­nah­men aufgeführt:

  • Horn­haut­ab­tra­gung
  • Nagel­be­ar­bei­tung
  • Podo­lo­gi­sche Komplexbehandlung

Die Menge umfasst je Ver­ord­nung bis zu 6 Behand­lun­gen.

Mehr über die Podo­lo­gi­sche Kom­plex­be­hand­lung erfah­ren Sie in unse­rem Jour­nal-Arti­kel “Podo­lo­gi­sche Kom­plex­be­hand­lung: Ablauf, Dauer und Kos­ten”.

Unser Fazit

Die kurz auf­ein­an­der fol­gen­den Erwei­te­run­gen der Heil­mit­tel-Richt­li­nie sind als äußerst posi­tiv zu wer­ten, weil sie mehr Pati­en­ten und Pati­en­tin­nen einen ver­ein­fach­ten Zugang zur medi­zi­ni­schen Fuß­pfle­ge ermöglichen.

Da Fuß­pro­ble­me sich sel­ten nur auf das Gehen beschrän­ken und lang­fris­tig zu erns­ten phy­si­ka­li­schen Beschwer­den, wie z.B. Rücken­schmer­zen füh­ren kön­nen, wird auch Ärz­ten ein grö­ße­rer Spiel­raum zu Teil, um eine podo­lo­gi­sche The­ra­pie zu verordnen.

Damit ist ein gro­ßer Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung getan, um mehr Bewusst­sein für die Bedeu­tung nicht­ärzt­li­cher medi­zi­ni­scher Behand­lungs­ver­fah­ren zu schaffen!

Häu­fig gestell­te Fra­gen (FAQ) zum Thema “Podo­lo­gi­sche Therapie”

In die­sem Kapi­tel beant­wor­ten wir kurz und knapp die häu­figs­ten Fragen.

1. Was ist eine Heil­mit­tel­ver­ord­nung für podo­lo­gi­sche Therapie?

Eine Heil­mit­tel­ver­ord­nung (For­mu­lar Mus­ter 13) ist ein ärzt­lich aus­ge­stell­tes Rezept, das medi­zi­nisch not­wen­di­ge podo­lo­gi­sche Behand­lun­gen ermög­licht. Sie ist die Grund­la­ge für eine Kos­ten­über­nah­me durch die gesetz­li­che Krankenkasse.

2. Wer darf eine podo­lo­gi­sche The­ra­pie verordnen?

Podo­lo­gi­sche The­ra­pien dür­fen von Haus­ärz­ten, Dia­be­to­lo­gen und wei­te­ren Fach­ärz­ten ver­ord­net wer­den, wenn eine medi­zi­ni­sche Not­wen­dig­keit besteht – etwa bei bestimm­ten Grund­er­kran­kun­gen wie Dia­be­tes mellitus.

3. Wel­che Erkran­kun­gen recht­fer­ti­gen eine podo­lo­gi­sche Heilmittelverordnung?

Typi­sche Indi­ka­tio­nen sind das dia­be­ti­sche Fuß­syn­drom, Poly­neu­ro­pa­thien oder Durch­blu­tungs­stö­run­gen, bei denen eine regel­mä­ßi­ge fach­ge­rech­te Fuß­be­hand­lung medi­zi­nisch erfor­der­lich ist.

4. Wie lange ist eine podo­lo­gi­sche Ver­ord­nung gültig?

Eine Ver­ord­nung muss inner­halb von 28 Tagen nach Aus­stel­lungs­da­tum begon­nen wer­den. Bei medi­zi­ni­scher Dring­lich­keit beträgt die Frist nur 14 Tage.

5. Wie viele Behand­lun­gen sind pro Ver­ord­nung möglich?

Übli­cher­wei­se sind 6 Behand­lun­gen pro Ver­ord­nung vor­ge­se­hen, in bestimm­ten Fäl­len kann der Arzt auch mehr Ein­hei­ten anord­nen – abhän­gig vom Schwe­re­grad der Grunderkrankung.

6. Über­nimmt die Kran­ken­kas­se die Kos­ten für podo­lo­gi­sche Therapie?

Ja, bei medi­zi­ni­scher Not­wen­dig­keit wer­den die Behand­lungs­kos­ten von der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se über­nom­men, abzüg­lich der übli­chen Zuzah­lung (10 % der Kos­ten + 10 € Verordnungsgebühr).

7. Was ist der Unter­schied zwi­schen podo­lo­gi­scher und kos­me­ti­scher Fußpflege?

Die podo­lo­gi­sche The­ra­pie dient der medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung krank­haf­ter Fuß­ver­än­de­run­gen und wird bei ärzt­li­cher Ver­ord­nung von der Kasse bezahlt. Kos­me­ti­sche Fuß­pfle­ge ist rein ästhe­tisch und keine Kassenleistung.

8. Wo finde ich eine podo­lo­gi­sche Pra­xis mit Kassenzulassung?

Zuge­las­se­ne Podo­lo­gin­nen und Podo­lo­gen fin­den Sie über Ihre Kran­ken­kas­se, auf Gesund­heits­por­ta­len oder direkt über die Web­site der jewei­li­gen Pra­xis – ach­ten Sie auf den Hin­weis „alle Kassen“.

Hin­weis: Die­ses FAQ dient der all­ge­mei­nen Infor­ma­ti­on und ersetzt keine indi­vi­du­el­le medi­zi­ni­sche Bera­tung. Bei spe­zi­fi­schen Fra­gen wen­den Sie sich bitte an einen Fach­arzt oder eine qua­li­fi­zier­te Podologin.

Über den Autor

Redaktion

Unsere Redaktion besteht aus einem interdisziplinären Team. Wir schreiben zu den unterschiedlichsten Themen in den Bereichen der Podologie und der medizinischen Fußpflege. Jeder Artikel wird von einer staatl. gepr. Podologin überprüft, ergänzt und ggf. korrigiert.

Mehr über die Redaktion

Weitere Themen