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Das Wichtigs­te auf einen Blick

  1. Defini­ti­on: Die podolo­gi­sche Thera­pie ist eine medizi­ni­sche Fußbehandlung.
  2. Inhalt: Umfasst Diagnos­tik, Präven­ti­on und Therapie.
  3. Anwen­dung: Behand­lung u.a. von Pilz, Hühner­au­gen, und defor­mier­ten Nägeln.
  4. Indika­ti­on: Oft bei Diabe­tes oder neuro­lo­gi­schen Erkrankungen.

Eine podolo­gi­sche Thera­pie unter­liegt bestimm­ten Vorga­ben, die in der Heilmit­tel-Richt­li­nie genau definiert sind.

Als Heilmit­tel gelten nicht­ärzt­li­che medizi­ni­sche Behand­lungs­ver­fah­ren, die von ausge­bil­de­ten Spezia­lis­ten erbracht werden.

Dazu zählen neben physi­ka­li­schen Thera­pie­for­men auch viele Maßnah­men der podolo­gi­schen Thera­pie, sowie Logopä­die und Ergotherapie.

Aktua­li­sier­te Fassung

Durch einen Beschluss des Gemein­sa­men Bundes­aus­schus­ses wurde die Heilmit­tel-Richt­li­nie (HeilM-​RL) geändert und trat im Juli 2020 in aktua­li­sier­ter Form in Kraft.

Anfang 2022 wurde zusätz­lich die Nagel­span­gen­be­hand­lung in die Richt­li­ni­en aufge­nom­men und kann seitdem nach ärztli­cher Verord­nung von einem Podolo­gen durch­ge­führt werden.

Nagel­kor­rek­tur­span­gen kommen im Rahmen einer podolo­gi­sche Thera­pie vor allem bei einge­wach­se­nen Nägeln zum Einsatz.

Was ist podolo­gi­sche Therapie?

Die podolo­gi­sche Thera­pie ist der Überbe­griff für alle medizi­ni­schen Behand­lungs­me­tho­den von Fußerkrankungen.

Die Haupt­pfei­ler der podolo­gi­schen Thera­pie sind:

  • Diagnos­tik
  • Präven­ti­on
  • Thera­pie

Anhand einer Diagno­se, die sich in der Heilmit­tel­ver­ord­nung findet, kann ein Haus- oder Facharzt eine podolo­gi­sche Thera­pie verschreiben.

In diesem Fall übernimmt die Kranken­kas­se teilwei­se oder ganz die Podolo­gie-Kosten.

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Podolo­gi­sche Thera­pie: Defini­ti­on und Anwendungsgebiete

Per Defini­ti­on umfasst podolo­gi­sche Thera­pie viele verschie­de­ne Maßnah­men konser­va­ti­ver (nicht opera­ti­ver) und opera­ti­ver Natur.

Dazu zählt unter anderem:

Da jeder Patient verschie­de­ne Bedürf­nis­se hat, stellt der Podolo­ge beim Erstge­spräch einen indivi­du­el­len Behand­lungs­plan auf.

Nagel-Behandlung durch einen Podologen

Bild #1: Nagel­be­hand­lung durch einen Podologen

Die podolo­gi­sche Thera­pie kommt am häufigs­ten in folgen­den Anwen­dungs­ge­bie­ten zum Einsatz:

Ein großer Fokus liegt außer­dem auf der Versor­gung von Patien­ten mit Diabe­tes, Rheuma und Durch­blu­tungs­stö­run­gen.

3 Indika­tio­nen für eine podolo­gi­sche Therapie

Bis 2020 fand die Verord­nung einer podolo­gi­schen Thera­pie nur statt, wenn voran­ge­hend ein diabe­ti­sches Fußsyn­drom diagnos­ti­ziert wurde.

Nun gibt die Heilmit­tel-Richt­li­nie insge­samt 3 Diagno­se­grup­pen vor, die als Indika­ti­on für eine Überwei­sung zum Podolo­gen gelten.

3 Diagno­se­grup­pen

Außer dem diabe­ti­schen Fußsy­drom zählt die sensi­ble oder senso­mo­to­ri­sche Neuro­pa­thie, sowie das komplet­te bzw. inkom­plet­te Querschnitt­syn­drom dazu.

Zu den Krank­heits­bil­dern die darun­ter­fal­len, gehören neben verschie­de­nen Autoim­mun­erkran­kun­gen auch Spina bifida, chroni­sche Myeli­tis und Syringomyelie.

Patien­ten mit Schädi­gun­gen des Rücken­marks haben ebenfalls die Möglich­keit eine podolo­gi­sche Thera­pie in Anspruch zu nehmen.

Die Leitsym­pto­ma­tik umfasst bei allen Indika­tio­nen eine „Schädi­gung von Körper­funk­tio­nen und ‑struk­tu­ren zum Zeitpunkt der Diagno­se­stel­lung“. (Quelle: HeilM-RL)

Das äußert sich vor allem in übermä­ßi­ger Hornhaut­bil­dung (Hyper­ke­ra­to­se), patho­lo­gi­schem Nagel­wachs­tum oder beidem zusammen.

Als vorran­gi­ge Heilmit­tel werden in der Richt­li­nie folgen­de Maßnah­men aufgeführt:

  • Hornhaut­ab­tra­gung
  • Nagel­be­ar­bei­tung
  • Podolo­gi­sche Komplexbehandlung

Die Menge umfasst je Verord­nung bis zu 6 Behand­lun­gen.

Mehr über die Podolo­gi­sche Komplex­be­hand­lung erfah­ren Sie in unserem Journal-Artikel “Podolo­gi­sche Komplex­be­hand­lung: Ablauf, Dauer und Kosten”.

Unser Fazit

Die kurz aufein­an­der folgen­den Erwei­te­run­gen der Heilmit­tel-Richt­li­nie sind als äußerst positiv zu werten, weil sie mehr Patien­ten und Patien­tin­nen einen verein­fach­ten Zugang zur medizi­ni­schen Fußpfle­ge ermöglichen.

Da Fußpro­ble­me sich selten nur auf das Gehen beschrän­ken und langfris­tig zu ernsten physi­ka­li­schen Beschwer­den, wie z.B. Rücken­schmer­zen führen können, wird auch Ärzten ein größe­rer Spiel­raum zu Teil, um eine podolo­gi­sche Thera­pie zu verordnen.

Damit ist ein großer Schritt in die richti­ge Richtung getan, um mehr Bewusst­sein für die Bedeu­tung nicht­ärzt­li­cher medizi­ni­scher Behand­lungs­ver­fah­ren zu schaffen!

Häufig gestell­te Fragen (FAQ) zum Thema “Podolo­gi­sche Therapie”

In diesem Kapitel beant­wor­ten wir kurz und knapp die häufigs­ten Fragen.

1. Was ist eine Heilmit­tel­ver­ord­nung für podolo­gi­sche Therapie?

Eine Heilmit­tel­ver­ord­nung (Formu­lar Muster 13) ist ein ärztlich ausge­stell­tes Rezept, das medizi­nisch notwen­di­ge podolo­gi­sche Behand­lun­gen ermög­licht. Sie ist die Grund­la­ge für eine Kosten­über­nah­me durch die gesetz­li­che Krankenkasse.

2. Wer darf eine podolo­gi­sche Thera­pie verordnen?

Podolo­gi­sche Thera­pien dürfen von Hausärz­ten, Diabe­to­lo­gen und weite­ren Fachärz­ten verord­net werden, wenn eine medizi­ni­sche Notwen­dig­keit besteht – etwa bei bestimm­ten Grund­er­kran­kun­gen wie Diabe­tes mellitus.

3. Welche Erkran­kun­gen recht­fer­ti­gen eine podolo­gi­sche Heilmittelverordnung?

Typische Indika­tio­nen sind das diabe­ti­sche Fußsyn­drom, Polyneu­ro­pa­thien oder Durch­blu­tungs­stö­run­gen, bei denen eine regel­mä­ßi­ge fachge­rech­te Fußbe­hand­lung medizi­nisch erfor­der­lich ist.

4. Wie lange ist eine podolo­gi­sche Verord­nung gültig?

Eine Verord­nung muss inner­halb von 28 Tagen nach Ausstel­lungs­da­tum begon­nen werden. Bei medizi­ni­scher Dring­lich­keit beträgt die Frist nur 14 Tage.

5. Wie viele Behand­lun­gen sind pro Verord­nung möglich?

Üblicher­wei­se sind 6 Behand­lun­gen pro Verord­nung vorge­se­hen, in bestimm­ten Fällen kann der Arzt auch mehr Einhei­ten anord­nen – abhän­gig vom Schwe­re­grad der Grunderkrankung.

6. Übernimmt die Kranken­kas­se die Kosten für podolo­gi­sche Therapie?

Ja, bei medizi­ni­scher Notwen­dig­keit werden die Behand­lungs­kos­ten von der gesetz­li­chen Kranken­kas­se übernom­men, abzüg­lich der üblichen Zuzah­lung (10 % der Kosten + 10 € Verordnungsgebühr).

7. Was ist der Unter­schied zwischen podolo­gi­scher und kosme­ti­scher Fußpflege?

Die podolo­gi­sche Thera­pie dient der medizi­ni­schen Versor­gung krank­haf­ter Fußver­än­de­run­gen und wird bei ärztli­cher Verord­nung von der Kasse bezahlt. Kosme­ti­sche Fußpfle­ge ist rein ästhe­tisch und keine Kassenleistung.

8. Wo finde ich eine podolo­gi­sche Praxis mit Kassenzulassung?

Zugelas­se­ne Podolo­gin­nen und Podolo­gen finden Sie über Ihre Kranken­kas­se, auf Gesund­heits­por­ta­len oder direkt über die Website der jewei­li­gen Praxis – achten Sie auf den Hinweis „alle Kassen“.

Hinweis: Dieses FAQ dient der allge­mei­nen Infor­ma­ti­on und ersetzt keine indivi­du­el­le medizi­ni­sche Beratung. Bei spezi­fi­schen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Facharzt oder eine quali­fi­zier­te Podologin.

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