Eine podologische Therapie unterliegt bestimmten Vorgaben, die in der Heilmittel-Richtlinie genau definiert sind.
Als Heilmittel gelten nichtärztliche medizinische Behandlungsverfahren, die von ausgebildeten Spezialisten erbracht werden.
Dazu zählen neben physikalischen Therapieformen auch viele Maßnahmen der podologischen Therapie, sowie Logopädie und Ergotherapie.
Aktualisierte Fassung
Durch einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses wurde die Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) geändert und trat im Juli 2020 in aktualisierter Form in Kraft.
Anfang 2022 wurde zusätzlich die Nagelspangenbehandlung in die Richtlinien aufgenommen und kann seitdem nach ärztlicher Verordnung von einem Podologen durchgeführt werden.
Nagelkorrekturspangen kommen im Rahmen einer podologische Therapie vor allem bei eingewachsenen Nägeln zum Einsatz.
Was ist podologische Therapie?
Die podologische Therapie ist der Überbegriff für alle medizinischen Behandlungsmethoden von Fußerkrankungen.
Die Hauptpfeiler der podologischen Therapie sind:
- Diagnostik
- Prävention
- Therapie
Anhand einer Diagnose, die sich in der Heilmittelverordnung findet, kann ein Haus- oder Facharzt eine podologische Therapie verschreiben.
In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse teilweise oder ganz die Podologie-Kosten.
Podologische Therapie: Definition und Anwendungsgebiete
Per Definition umfasst podologische Therapie viele verschiedene Maßnahmen konservativer (nicht operativer) und operativer Natur.
Dazu zählt unter anderem:
- Nagelbearbeitung
- Entfernung von Hornhaut
- Behandlung von Schwielen
- Korrektes Schneiden von Fußnägeln
- Anpassung von Nagelspangen und Nagelprothesen
Da jeder Patient verschiedene Bedürfnisse hat, stellt der Podologe beim Erstgespräch einen individuellen Behandlungsplan auf.
Die podologische Therapie kommt am häufigsten in folgenden Anwendungsgebieten zum Einsatz:
- Deformierte Füße
- Eingewachsene Zehennägel
- Hühneraugen
- Krankhafte Veränderungen durch Warzen und Fußpilz
Ein großer Fokus liegt außerdem auf der Versorgung von Patienten mit Diabetes, Rheuma und Durchblutungsstörungen.
3 Indikationen für eine podologische Therapie
Bis 2020 fand die Verordnung einer podologischen Therapie nur statt, wenn vorangehend ein diabetisches Fußsyndrom diagnostiziert wurde.
Nun gibt die Heilmittel-Richtlinie insgesamt 3 Diagnosegruppen vor, die als Indikation für eine Überweisung zum Podologen gelten.
3 Diagnosegruppen
Außer dem diabetischen Fußsydrom zählt die sensible oder sensomotorische Neuropathie, sowie das komplette bzw. inkomplette Querschnittsyndrom dazu.
Zu den Krankheitsbildern die darunterfallen, gehören neben verschiedenen Autoimmunerkrankungen auch Spina bifida, chronische Myelitis und Syringomyelie.
Patienten mit Schädigungen des Rückenmarks haben ebenfalls die Möglichkeit eine podologische Therapie in Anspruch zu nehmen.
Die Leitsymptomatik umfasst bei allen Indikationen eine „Schädigung von Körperfunktionen und ‑strukturen zum Zeitpunkt der Diagnosestellung“. (Quelle: HeilM-RL)
Das äußert sich vor allem in übermäßiger Hornhautbildung (Hyperkeratose), pathologischem Nagelwachstum oder beidem zusammen.
Als vorrangige Heilmittel werden in der Richtlinie folgende Maßnahmen aufgeführt:
- Hornhautabtragung
- Nagelbearbeitung
- Podologische Komplexbehandlung
Die Menge umfasst je Verordnung bis zu 6 Behandlungen.
Mehr über die Podologische Komplexbehandlung erfahren Sie in unserem Journal-Artikel “Podologische Komplexbehandlung: Ablauf, Dauer und Kosten”.
Unser Fazit
Die kurz aufeinander folgenden Erweiterungen der Heilmittel-Richtlinie sind als äußerst positiv zu werten, weil sie mehr Patienten und Patientinnen einen vereinfachten Zugang zur medizinischen Fußpflege ermöglichen.
Da Fußprobleme sich selten nur auf das Gehen beschränken und langfristig zu ernsten physikalischen Beschwerden, wie z.B. Rückenschmerzen führen können, wird auch Ärzten ein größerer Spielraum zu Teil, um eine podologische Therapie zu verordnen.
Damit ist ein großer Schritt in die richtige Richtung getan, um mehr Bewusstsein für die Bedeutung nichtärztlicher medizinischer Behandlungsverfahren zu schaffen!