Autor: Redaktion
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Ein Podolo­ge ist ein ausge­bil­de­ter und staat­lich geprüf­ter Spezia­list für die Behand­lung von Füßen.

Es handelt sich dabei um einen nicht­ärzt­li­chen Heilbe­ruf, der ambulant oder statio­när ausge­übt wird.

Die podolo­gi­sche Thera­pie nimmt eine immer wichti­ge­re Rolle in der Gesund­heits­ver­sor­gung ein. In den letzten 10 Jahren wächst der Bedarf nach Fachkräf­ten in diesem Bereich stetig.

Während 2012 noch 3559 Podolo­gen in Deutsch­land regis­triert waren, stieg die Zahl bis 2021 auf 5878.

Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Bereich Podologie

Gründe für diese Entwick­lung sind:

  • Ausbau der ambulan­ten und statio­nä­ren Versor­gung von älteren Erwachsenen
  • Mehr Patien­ten mit Diabe­tes
  • Besse­re Aufklä­rung über die tägli­chen Fußbelastungen

Füße gehören zu den am meisten beanspruch­ten Teilen des Körpers und brauchen unbedingt die richti­ge Pflege durch geschul­tes Perso­nal.

In diesem Bewusst­sein wenden sich immer mehr Menschen aller Alters­klas­sen an Podologen.

Die Bedeu­tung der Podolo­gie für Diabetes-Patienten

Für Diabe­tes-Patien­ten ist die Bedeu­tung einer podolo­gi­schen Behand­lung kaum zu unterschätzen.

Durch die Erkran­kung kann es zu Hautver­än­de­run­gen und Durch­blu­tungs­stö­run­gen an den Füßen kommen, die ohne spezi­el­le medizi­ni­sche Versor­gung zu ernst­zu­neh­men­den Folge­schä­den führen.

Da ein dauer­haft erhöh­ter Blutzu­cker eine vermin­der­ten Sensi­bi­li­tät an den Füßen fördert, bleiben kleine Verlet­zun­gen häufig unbemerkt und entwi­ckeln sich rasch zu schmerz­haf­ten Abszes­sen.

In beson­ders schwe­ren Fällen des Diabe­ti­schen Fußsyn­droms kann es zur Amputa­ti­on kommen.

Präven­tiv­maß­nah­men, wie das korrek­te Schnei­den der Nägel oder die schonen­de Entfer­nung von Hühner­au­gen senken dieses Risiko deutlich.

Beach­te

Aus diesem Grund geht der Behand­lung durch einen Podolo­gen immer eine ausführ­li­che Anamne­se, sowie eine indivi­du­el­le Beratung über die notwen­di­gen Maßnah­men voran.

5 Fragen und Antwor­ten zur Arbeit von Podolo­gen (FAQ)

Auch wenn Podolo­gen auf einen Bereich spezia­li­siert sind, arbei­ten sie eng mit Ärzten und Pflege­dienst­leis­tern zusammen.

Ziel ist stets eine inter­dis­zi­pli­nä­re Zusam­men­ar­beit zum Wohl des Patienten!

Im nächs­ten Absatz beant­wor­ten wir die fünf gängigs­ten Fragen zur Podologie.

1. Was ist Podologie?

Als Podolo­gie lassen sich alle Maßnah­men definie­ren, die nicht­ärzt­li­che Behand­lungs­ver­fah­ren am Fuß umfassen.

Zu den Beschwer­den, um die sich Podolo­gen kümmern, gehören:

Darüber hinaus kümmert sich ein Podolo­ge auch um die Anfer­ti­gung spezi­el­ler Nagel­span­gen, Orthe­sen und Nagel­pro­the­sen.

Nagel-Behandlung mithilfe eines elektrischen Fräsers

2. Was bedeu­tet das Wort „Podolo­gie“?

Das Wort „Podolo­gie“ kommt aus dem Griechi­schen und hat übertra­gen die Bedeu­tung „Lehre vom Fuß“.

Bedeu­tung

podos (ποδός) = Der Fuß

logos (λόγος) = Die Lehre

3. Ist ein Podolo­ge ein Arzt?

Ein Podolo­ge ist kein Arzt.

Dennoch handelt es sich um einen medizi­ni­schen Fachbe­ruf, dessen Ausübung eine umfang­rei­che Ausbil­dung vorangeht.

Was ein Podolo­ge oder eine Podolo­gin macht, lässt sich in 3 Berei­che einteilen:

  • Behand­lung bestehen­der Probleme
  • Vorsor­ge
  • Nachsor­ge

4. Was ist eine Podologie?

Eine Podolo­gie ist eine Praxis, in der podolo­gi­sche Behand­lun­gen durch­ge­führt werden.

Zum Standard einer seriö­sen Podolo­gie gehören:

  • Ergono­mi­sche Behandlungsstühle
  • Hochwer­ti­ge Fußpflegeinstrumente
  • Ein eigener Autoklav (Steri­li­sa­tor) für optima­le Hygiene
  • Barrie­re­frei­heit
Behandlungsraum in der Podologie Ostalb

Gut zu wissen

Eine podolo­gi­sche Praxis unter­liegt den gleichen stren­gen Hygie­ne­be­din­gun­gen, wie eine regulä­re Arztpraxis.

5. Braucht man für die Behand­lung bei einem Podolo­gen oder einer Podolo­gin ein Rezept?

Man braucht nicht zwingend ein Rezept, um einen Termin mit einem Podolo­gen oder einer Podolo­gin zu vereinbaren.

Ein Vorsor­ge­ge­spräch oder eine spezi­fi­sche Behand­lung kann grund­sätz­lich auch ohne ärztli­che Überwei­sung statt­fin­den und wird privat abgerechnet.

Wie sich die Kosten hierbei für Selbst­zah­ler und Kassen­pa­ti­en­ten berech­nen, sowie unsere aktuel­len Preise, zeigen wir in unserem Artikel “Podolo­gie: Kosten für Selbst­zah­ler und Kassen­pa­ti­en­ten”.

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